Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juli 2022 durchgeführten Selbstbewertung. Vom 15. August 2023 bis 15. September 2023 fand eine erneute Selbstbewertung statt.
Im Rahmen der Selbstbewertung nach den Vorgaben der BITV 2.0 wurde festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet. Das LBEG arbeitet dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung seiner Website weiter zu verbessern.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0
Folgende Barrieren betreffen den gesamten Webauftritt:
- Es gibt nicht für alle Inhalte der Webseite alternative Zugangswege.
- Einige Grafiken und Objekte besitzen keine Textalternativen.
- Einige Bedienelemente besitzen keine Textalternativen.
- Einige dekorative Icons werden nicht für Screenreader versteckt.
- Es sind Seiten mit mehr als einer als h1 ausgezeichneten Überschrift vorhanden
- Es sind mehrere Bereiche vorhanden, die optisch eine Liste sind, jedoch nicht als solche ausgezeichnet wurden.
- Der Dokumenttitel enthält nur eine allgemeine Bezeichnung des Webauftritts, keine individuelle Bezeichnung der jeweiligen offenen Seite.
- Name, Rolle und Wert von Attributen sind nicht korrekt für die Auslesung durch Software definiert
- Anderssprachige Wörter sind nicht durchgängig ausgezeichnet.
- HTML-Markup enthält Syntax-Fehler.
- Der Kontakt zum technischen Support ist nur über E-Mail möglich. Es gibt keine alternative Kontaktmöglichkeit.
- Der verwendete Fokuskranz ist an vielen Stellen nicht ausgeprägt genug, um die Position des Fokus jederzeit deutlich zu erkennen.
Folgende Barriere betrifft nur die Startseite:
- Die Reihenfolge der Tastaturbedienung ist nicht schlüssig.
Folgende Barrieren betreffen nur den internen Webauftritt nach der Anmeldung:
- Bei 200% Zoom entstehen auf mehreren Seiten horizontale Scrollbalken. Es kommt zu Überschneidungen von Inhalten und diese sind nicht mehr bedienbar
- Nicht alle Seitenbereiche sind durch Strukturelemente ausgezeichnet und sind daher nicht überspringbar.
- Der Bereich nach der Anmeldung kann nicht ausschließlich mit Tastatur bedient werden. Es werden nicht alle wesentlichen Links und Formularelemente mit der Tastatur erreicht.
- Antrag in Bearbeitung: Die in der Antragsstellung vorhandenen Info-Icons sind nicht mit der Tastatur bedienbar. Es wird jedoch bei der Fokussierung von Formularelementen ein Hilfe-Text im Hilfe-Bereich des Antrags angezeigt.
- Meine Anträge: Die Datentabelle ist nicht strukturell korrekt aufgebaut. Der Bezug von Überschriften und Inhalten ist nicht definiert.
- Bei der Konvertierung des Antrags in eine PDF-Datei werden die Barrierefreiheitsinformationen nicht übernommen. Die PDF-Datei ist nicht barrierefrei.
Unverhältnismäßige Belastung
Kein Anwendungsfall.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27. Juli 2022 erstellt und am 22.09.2023 aktualisiert.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an.
Ansprechperson:
Eike Bruns
(i.V. für Fragen zur barrierefreien Zugänglichkeit)
Telefon +49 (0)511 643 2274
eike.bruns@lbeg.niedersachsen.de
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.bergpass.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für
die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de